
Bewegung im Homeoffice: Sitzen, Stehen und Gehen im Wechsel
Bewegung im Homeoffice leicht gemacht: Was Studien zu langem Sitzen sagen, wie Mikropausen wirken und was Stehen und Gehen am Schreibtisch bringen.

Konkrete Maße für Tisch, Stuhl, Bildschirm und Licht – und was beim Stehen oder Gehen am Schreibtisch zu beachten ist.
Kurz beantwortet
Ein ergonomischer Bildschirmarbeitsplatz hat laut Unfallversicherung eine Arbeitsfläche von mindestens 1.600 × 800 mm, einen Bildschirmabstand von mindestens 500 mm und eine Tischhöhe auf Ellenbogenhöhe, bei festen Tischen etwa 740 mm. Am Arbeitsplatz sollen mindestens 500 Lux Licht vorhanden sein. Wichtiger als jedes Maß ist der regelmäßige Haltungswechsel.
Ein ergonomischer Arbeitsplatz zuhause entsteht nicht durch teure Möbel, sondern durch ein paar gut messbare Maße: Tischhöhe, Bildschirmabstand, Sitzhöhe und Licht. Für Bildschirmarbeit gibt es dazu klare Empfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherung, auf die wir uns in diesem Beitrag stützen.
Wir zeigen die wichtigsten Zahlen, erklären Schritt für Schritt die Einstellung und gehen darauf ein, was sich ändert, wenn du im Stehen arbeitest oder ein Gerät zum Gehen unterstellst – etwa ein Schreibtisch-Laufband oder ein Walking Pad.
Kurz zusammengefasst
Die Arbeitshöhe liegt bei locker hängenden Oberarmen etwa in Ellenbogenhöhe, bei festen Tischen sind das rund 740 mm. Der Bildschirm steht mindestens 500 mm von den Augen entfernt, seine oberste Zeile nicht über Augenhöhe. Am Arbeitsplatz sollen mindestens 500 Lux herrschen. Für mehrtägiges Homeoffice ist laut Unfallversicherung mindestens die Stufe „funktional“ mit 1.200 × 800 mm Arbeitsfläche geeignet; mit Bürodrehstuhl und 1,5 m² Bewegungsfläche erfüllt sie die Anforderungen an Bildschirmarbeit. Haltungswechsel ist wichtiger als die perfekte Einstellung.
Die wichtigsten Zahlen stammen aus dem Leitfaden „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Information 215-410), der gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erarbeitet wurde. Die Tabelle fasst die zentralen Werte zusammen. Sie gelten für Bildschirmarbeitsplätze im Betrieb und dienen im Homeoffice als gute Orientierung.
| Merkmal | Mindestanforderung bzw. Wert | Empfehlung |
|---|---|---|
| Arbeitsfläche (Breite × Tiefe) | 1.600 × 800 mm (1.200 mm bei nur einem Bildschirm und wenig Schriftgut) | 1.800 × 900 oder 1.000 mm |
| Tischhöhe, fest | 740 ± 20 mm (sitzend), 1.050 ± 20 mm (stehend) | Ellenbogenhöhe bei locker hängenden Oberarmen |
| Tischhöhe, vollständig höhenverstellbar | 650 bis 850 mm (sitzend), 950 bis 1.250 mm (stehend) | unter 620 bis 850 mm bzw. 950 bis 1.250 mm |
| Beinraumbreite | mindestens 850 mm | 1.200 mm und mehr |
| Sehabstand zum Bildschirm | mindestens 500 mm | 500 bis 650 mm bei Leseaufgaben |
| Bewegungsfläche | mindestens 1,5 m², nirgends unter 1,0 m Breite und Tiefe | – |
| Beleuchtungsstärke | 500 Lux am Arbeitsplatz, 300 Lux im Umfeld | 750 Lux auf 600 × 600 mm bei Arbeitsplatzleuchte |
| Sitzhöhe, verstellbar | 400 bis 510 mm | etwas weiter, bis etwa 530 mm |
Stelle zuerst den Stuhl ein, dann den Tisch und zuletzt den Bildschirm – denn jede Station hängt von der vorherigen ab. Die Unfallversicherung nennt als Referenz: Die Unterschenkellänge einschließlich Fuß und Schuhwerk bestimmt die Sitzhöhe. Die Arbeitshöhe richtet sich danach nach der Ellenbogenhöhe.
Praxis-Tipp
Miss deine Ellenbogenhöhe einmal aus: Setz dich aufrecht hin, lass die Oberarme locker hängen, winkle die Unterarme waagerecht an und miss den Abstand vom Boden bis zum Ellenbogen. Diese Zahl ist die Zieltischhöhe im Sitzen. Wiederhole die Messung im Stehen. Notiere beide Werte, damit du den Tisch jederzeit schnell einstellen kannst.
Ein guter Bürostuhl lässt sich einstellen und unterstützt wechselnde Sitzhaltungen. Die Unfallversicherung nennt als Auswahlkriterien: individuelle Anpassbarkeit, wechselnde Sitzhaltungen, gute Abstützung in allen Positionen, keine Durchblutungsstörungen der Beine und ein minimiertes Verletzungsrisiko. Büroarbeitsstühle sollen mindestens für ein Körpergewicht von 110 kg und eine tägliche Nutzungszeit von acht Stunden ausgelegt sein; wer schwerer ist oder länger sitzt, braucht ein dafür geeignetes Modell.
Zur Federung heißt es, auch in der untersten Stellung solle ein Federweg von mindestens 10 mm spürbar sein. Die Sitztiefe sollte verstellbar sein, damit kleine Personen Halt in der Rückenlehne finden und große ausreichend Auflage für die Oberschenkel haben. Für das Homeoffice nennt sie in den Ausstattungsstufen „minimal“ und „funktional“ einen Esszimmer- oder Besucherstuhl, in der Stufe „optimal“ einen Bürodrehstuhl mit Rollen.
Am Arbeitsplatz sollten mindestens 500 Lux herrschen, im übrigen Raum mindestens 300 Lux. Das lässt sich im Wohnzimmer oder Arbeitszimmer mit einer Steh- oder Tischleuchte ergänzen. Bei einer Arbeitsplatzleuchte werden 750 Lux auf einer Teilfläche von mindestens 600 × 600 mm angegeben.
Genauso wichtig ist die Vermeidung von Blendung: Stelle den Bildschirm so auf, dass die Blickrichtung parallel zur Hauptfensterfront verläuft. Ein Bildschirm direkt vor dem Fenster führt zu Direktblendung, ein Fenster im Rücken zu Spiegelungen. Die Bildschirmoberfläche soll frei von störenden Reflexionen sein.
Das hängt davon ab, ob du einen Telearbeitsplatz oder mobile Arbeit nutzt. Ein Telearbeitsplatz ist laut Arbeitsstättenverordnung ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich, für den wöchentliche Arbeitszeit und Dauer vereinbart sind. Für ihn gilt die Verordnung. Mobile Arbeit im Homeoffice unterliegt dagegen nur dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitszeitgesetz; spezielle Regeln wie bei Telearbeit gibt es nicht.
Wichtiger Hinweis
Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung. Was dein Arbeitgeber stellen muss und welche Ausstattung du bekommst, regeln Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung und Gefährdungsbeurteilung. Wende dich bei Fragen an Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsärztin. Bei Beschwerden haben Beschäftigte nach Angaben der Unfallversicherung Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge, auch telefonisch oder telemedizinisch.
Die Unfallversicherung beschreibt für das Homeoffice drei Ausstattungsstufen:
| Merkmal | Minimal | Funktional | Optimal |
|---|---|---|---|
| Arbeitsfläche | 800 × 600 mm, nicht höhenverstellbar | 1.200 × 800 mm, nicht höhenverstellbar | 1.600 × 800 mm, höhenverstellbar |
| Beinraumbreite | mindestens 600 mm | mindestens 850 mm | mindestens 850 mm, empfohlen 1.200 mm |
| Stuhl | Esszimmer- oder Besucherstuhl | Esszimmer- oder Besucherstuhl | Bürodrehstuhl mit Rollen |
| Freie Bewegungsfläche | 800 × 800 mm | 1.200 × 800 mm | 1.600 × 1.000 mm |
Nach diesen Angaben genügt „minimal“ für gelegentliches Arbeiten im Homeoffice, „funktional“ ist für mehrtägiges Arbeiten geeignet. Die Stufe „funktional“ entspricht mit einem Bürodrehstuhl und mindestens 1,5 m² Bewegungsfläche bereits der technischen Regel für Bildschirmarbeit. Für längere Arbeiten mit einem Notebook empfiehlt die Unfallversicherung eine Bildschirmdiagonale von mindestens 15 Zoll und eine zusätzliche Tastatur und Maus.
Im Stehen gilt dasselbe Prinzip wie im Sitzen: Die Arbeitshöhe liegt bei locker hängenden Oberarmen etwa in Ellenbogenhöhe. Bei festen Tischen für die stehende Position nennt die Unfallversicherung 1.050 mm mit 20 mm Toleranz, bei höhenverstellbaren Tischen sollen 950 bis 1.250 mm abgedeckt sein. Wer auf ein Stehpult oder einen Aufsatz setzt, sollte darauf achten, dass Tastatur und Bildschirm getrennt in der Höhe einstellbar bleiben.
Dauerstehen ist allerdings kein Ziel. Die Unfallversicherung bezeichnet die Referenzhaltungen im Sitzen und Stehen ausdrücklich als weder optimal noch auf Dauer anzustreben. Ein Sit-Stand-Tisch senkte in der Cochrane-Übersicht zu Maßnahmen gegen Sitzen die Sitzzeit kurzfristig um durchschnittlich 100 Minuten pro Arbeitstag – bei niedriger Evidenzqualität. Zwischen reinen Stehtischen und Sit-Stand-Tischen fand sich kein deutlicher Unterschied.
Wenn du auf einem Gerät gehst, steigt dein Ellenbogen um die Höhe der Trittfläche. Der Tisch muss entsprechend höher stehen. Rechne so: Tischhöhe auf dem Gerät = Ellenbogenhöhe über dem Boden im Stand, gemessen auf der Lauffläche, plus Höhe der Trittfläche über dem Boden. Die Höhe der Trittfläche findest du im Datenblatt des Geräts. Ein Beispiel mit angenommenen Werten: Beträgt der Abstand vom Boden bis zum Ellenbogen im Stand 1.100 mm und die Trittfläche liegt 100 mm hoch, muss die Tischplatte bei 1.200 mm stehen. Bei größeren Menschen kann die Summe über die 1.250 mm hinausgehen, die für höhenverstellbare Tische im Stehen gefordert werden – achte dann auf einen Tisch mit größerem Verstellbereich.
Weitere Punkte: Der Bildschirm muss mit nach oben, der Sehabstand von mindestens 500 mm gilt auch beim Gehen, und hinter dem Gerät sollte Platz zum Ein- und Aussteigen bleiben. Laut den Untersuchungen der Unfallversicherung zu dynamischen Arbeitsplätzen mit Laufband unterschied sich die Körperhaltung nicht wesentlich von der am normalen Sitzplatz, die Herzfrequenz und der Energieumsatz lagen aber höher. Ältere Geräte zeigten Defizite bei Ergonomie und Sicherheit; achte also auf Handlauf oder Haltemöglichkeit sowie auf einen Notstopp. Welche Modelle sich für den Arbeitsplatz eignen, erklärt unsere Walking-Pad-Kaufberatung.
Die größte Lücke liegt häufig bei den Augen, nicht beim Rücken. Eine Online-Befragung des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV mit 1.070 ausgewerteten Fragebögen ergab: 683 Teilnehmende erreichten bei der Ausstattung für das Muskel-Skelett-System eine ergonomisch günstige Bewertung, nur sehr wenige eine ungünstige. Bei der Bewertung der Augenbelastung erreichte dagegen nur etwa die Hälfte einen günstigen Wert. Unzureichende Ausstattung erhöhte das Risiko für Nacken- und Rückenbeschwerden und für digitale Augenbeschwerden.
Ein Blick auf Beleuchtung, Spiegelungen und Bildschirmabstand lohnt sich also genauso wie die Sitzhöhe. Wie du Bewegung in den Arbeitstag bringst, zeigt unser Beitrag zur Bewegung im Homeoffice. Platz für ein Gerät findest du oft leichter, als du denkst – Hinweise dazu gibt der Ratgeber Laufband in der Wohnung.
Unsere Einschätzung
Die Zahlen der Unfallversicherung sind eine gute Orientierung, aber sie beschreiben eine Referenzperson. Die DGUV sagt selbst, dass die Referenzhaltungen weder optimal noch auf Dauer anzustreben sind. Das ist die eigentliche Pointe: Es gibt keinen perfekten Arbeitsplatz, nur einen, der viele Haltungen zulässt. Deshalb halten wir Platz für Bewegung für wichtiger als die dritte Monitor-Halterung. Und die Befragungsdaten deuten darauf hin, dass beim Licht und bei den Augen mehr Verbesserungspotenzial steckt als bei der Sitzhöhe. Wer wenig Budget hat, investiert zuerst in eine Leuchte, eine externe Tastatur samt Maus und einen einstellbaren Stuhl, dann in den Tisch.
Miss Ellenbogenhöhe, Sehabstand und verfügbare Fläche, bevor du Möbel kaufst, und plane den Platz für wechselnde Haltungen von Anfang an ein. Wer im Stehen oder Gehen arbeiten möchte, prüft zusätzlich den Verstellbereich des Tisches. Passende Geräte für die Kombination findest du in der Übersicht der Schreibtisch-Laufbänder.
Das Wichtigste in Kürze
Weiterlesen im Magazin
Passend dazu: Bewegung im Homeoffice: Sitzen, Stehen und Gehen im Wechsel und Faszienrolle nach dem Gehtraining: Was sie bringt und wie du sie nutzt.
Bei festen Tischen nennt die Unfallversicherung eine Höhe von 740 mm mit einer Toleranz von 20 mm. Maßgeblich ist die Ellenbogenhöhe: Bei locker hängenden Oberarmen sollen die Unterarme waagerecht auf der Tischplatte liegen. Höhenverstellbare Tische sollten im Sitzen etwa 650 bis 850 mm abdecken.
Der Sehabstand soll mindestens 500 mm betragen, bei Leseaufgaben haben sich 500 bis 650 mm bewährt. Die oberste Bildschirmzeile liegt nicht oberhalb der horizontalen Sehachse. Die Blicklinie ist etwa 35 Grad aus der Waagerechten abgesenkt.
Am Arbeitsplatz gelten mindestens 500 Lux, im übrigen Raum mindestens 300 Lux. Bei einer Arbeitsplatzleuchte sind 750 Lux auf einer Fläche von mindestens 600 × 600 mm vorgesehen. Wichtig ist, Blendungen und Spiegelungen auf dem Bildschirm zu vermeiden.
Pflicht ist er im Homeoffice nicht, aber hilfreich: Sit-Stand-Tische senkten in einer Cochrane-Übersicht die Sitzzeit kurzfristig um rund 100 Minuten pro Arbeitstag. Voraussetzung ist, dass du die Verstellung auch wirklich nutzt.
Die gesetzliche Unfallversicherung unterscheidet die Kategorien minimal, funktional und optimal. Für mehrtägiges Arbeiten ist mindestens „funktional“ mit 1.200 × 800 mm Arbeitsfläche geeignet; mit Bürodrehstuhl und 1,5 m² freier Bewegungsfläche entspricht das den Anforderungen an Bildschirmarbeit. Rechtliche Ansprüche hängen von deiner Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab.
Das hängt von der Höhe des Geräts und deiner Körpergröße ab. Die Höhe der Trittfläche addiert sich zur nötigen Tischhöhe, du solltest sie vorab messen und mit dem Verstellbereich deines Tisches vergleichen.
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